Übertragung eines Besitzunternehmens mit allen Aktiven und Passiven umfaßt auch nichtbilanzierte Geschäftsanteile des Unternehmers an der Betriebskapitalgesellschaft
FG Nürnberg, Urteil vom 28.08.2003 - Aktenzeichen I 348/02
DRsp Nr. 2003/14931
Übertragung eines Besitzunternehmens mit allen Aktiven und Passiven umfaßt auch nichtbilanzierte Geschäftsanteile des Unternehmers an der Betriebskapitalgesellschaft
Überträgt der Vater dem Sohn bei bestehender Betriebsaufspaltung im Wege vorweggenommener Erbfolge sein Einzelunternehmen (Besitzunternehmen) mit allen Aktiven und Passiven, so gehören dazu alle Wirtschaftsgüter, die handelsrechtlich Unternehmensvermögen darstellen, auch wenn sie - wie hier die Geschäftsanteile des Vaters an der Betriebs-GmbH - fälschlicherweise nicht bilanziert sind. Ist vereinbarungsgemäß für den Bestand u. a. der Aktiven eine noch zu erstellende Schlussbilanz maßgebend, kann darunter nur eine nach den Grundsätzen des HGB ordnungsgemäß erstellte Handelsbilanz verstanden werden.