BFH - Urteil vom 09.06.2015
X R 6/13
Normen:
EStG § 16 Abs. 4; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFHE 251, 140
Vorinstanzen:
Finanzgericht Baden-Württemberg, vom 15.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3278/10

Umfang der Bindungswirkung eines FeststellungsbescheidesÄnderung des Steuerbescheides nach Änderung eines Feststellungsbescheides

BFH, Urteil vom 09.06.2015 - Aktenzeichen X R 6/13

DRsp Nr. 2015/15574

Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheides Änderung des Steuerbescheides nach Änderung eines Feststellungsbescheides

1. Wird in einem Grundlagenbescheid ein Veräußerungsgewinn festgestellt, so sind dessen Höhe und Zurechnung für das Folgeverfahren bindend. Über die persönlichen Voraussetzungen eines Freibetrags ist im Einkommensteuerverfahren zu entscheiden. 2. Ergeht ein hinsichtlich der Höhe und/oder der Zurechnung des Veräußerungsgewinns geänderter Grundlagenbescheid, so ist der Einkommensteuerbescheid auch hinsichtlich des Freibetrags diesen Änderungen anzupassen. 3. Die in einem Grundlagenbescheid vorgenommene Zurechnung ist auch dann bindend, wenn ein Veräußerungsgeschäft vor einem Erbfall zwar abgeschlossen, aber erst nach einem Erbfall wirksam wurde. 4. Ein Freibetrag ist auch in solchen Fällen nur in der Person des Erben entstanden.