Die Klägerin nimmt den beklagten Rechtsanwalt und Notar auf Schadensersatz in Anspruch, weil dieser sie in einer Erbschaftsangelegenheit falsch beraten habe.
Die Eltern der Klägerin hatten sich durch ein von einem anderen Notar beurkundetes Testament vom 19. Juli 1969 gegenseitig zu Alleinerben und die Klägerin zur Alleinerbin des zuletzt versterbenden Elternteils eingesetzt. Auf diese Weise sollte die Klägerin Eigentümerin des elterlichen Hausgrundstücks werden. Dafür hatte sie ihren Bruder abzufinden. Die Abfindung war an einen Ausgangsbetrag von 65.000 DM geknüpft und unter Zugrundelegung der Entwicklung des Lebenshaltungsindex bis zum Erbfall umzurechnen.
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