I.
Die Beteiligten sind die Kinder der Erblasserin. Diese errichtete am 16.08.1999 ein privatschriftliches Testament, in dem sie zunächst ihre drei Kinder zu Erben einsetzte. Im Anschluss an Teilungsanordnungen heißt es in dem Testament weiter:
"N soll alles abwickeln, da sie sich am Besten auskennt. ... Zuvor bekommt N für die Aufteilungsarbeit und Haushaltsauflösung 10.000 DM und mein Auto."
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