Die Revision gegen das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Februar 2014 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Die Klägerin begehrt als Testamentsvollstreckerin über den Nachlass des Karsten Michael K. (im Folgenden: Erblasser) von den Beklagten im Wege der Stufenklage zunächst Auskunft über den Bestand des Nachlasses der am 8. August 2008 verstorbenen Mutter des Erblassers und der Beklagten. Diese hatte den Erblasser mit Testament vom 25. Dezember 2003 enterbt. Die Beklagten sind ihre Erben.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|