OLG München - Beschluss vom 22.02.2005
32 Wx 17/05
Normen:
GBO § 71 § 78 § 51 § 22 ; BGB § 2113 ;
Fundstellen:
DNotZ 2005, 697
FGPrax 2005, 193
NotBZ 2005, 221
OLGReport-München 2005, 238
Vorinstanzen:
LG München I, vom 05.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 1102/04
Amtsgericht München - Grundbuchamt -,

Unzulässige weitere Beschwerde gegen Bestätigung einer Zwischenverfügung bei endgültiger Zurückweisung des Eintragungsantrags durch Grundbuchamt - unentgeltliche Verfügung des befreiten Vorerben - Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches bei unentgeltlicher Übereignung

OLG München, Beschluss vom 22.02.2005 - Aktenzeichen 32 Wx 17/05

DRsp Nr. 2005/4483

Unzulässige weitere Beschwerde gegen Bestätigung einer Zwischenverfügung bei endgültiger Zurückweisung des Eintragungsantrags durch Grundbuchamt - unentgeltliche Verfügung des befreiten Vorerben - Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches bei unentgeltlicher Übereignung

»1. Eine weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts, mit der eine Zwischenverfügung des Amtsgerichts bestätigt worden war, ist dann unzulässig, wenn mittlerweile der Antrag vom Grundbuchamt endgültig zurückgewiesen wurde.2. Übereignet der an einer Personenhandelsgesellschaft maßgeblich beteiligte im Sinne des § 2136 BGB befreite Vorerbe ein Grundstück gegen Erhöhung seines Kapitalanteils an diese Gesellschaft, so spricht dies für die Annahme der Entgeltlichkeit dieses Vorgangs im Hinblick auf § 2113 BGB. 3. Für die Feststellung einer etwaigen Unentgeltlichkeit einer Verfügung des befreiten Vorerben kommt es auf ein augenfälliges Missverhältnis der Verkehrswerte von Leistung und Gegenleistung an; Buchwerte bleiben dabei außer Betracht.