Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. Oktober 2019 werden verworfen.
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart - Registergericht - vom 18. Juli 2019 als unzulässig verworfen wird.
Die Beteiligten zu 1 bis 3 haben die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Wert: 5.000 €
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