Der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Hof vom 24.11.2022 wird aufgehoben.
2.Das Verfahren wird zur erneuten Prüfung der Abhilfe an das Nachlassgericht Hof zurückverwiesen.
I.
Die Erblasserin und der Beschwerdeführer sind die Eltern des am ... geborenen Kindes E., welches zusammen mit der Erblasserin am ... im Rahmen eines erweiterten Suizids verstarb.
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