1. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 31.07.2018 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen sowie des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
3. Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1. genannte Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens und des Vergleichs wird auf 180.000,00 € festgesetzt. Die Streitwertfestsetzung erster Instanz wird abgeändert und der Streitwert auch für das erstinstanzliche Verfahren auf 180.000,00 € festgesetzt.
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