I. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen am 30. Januar 1997 wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 225,- DM verurteilt. Nach Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde, aber vor einer Entscheidung darüber ist der Betroffene verstorben. Das Oberlandesgericht Hamm möchte das Verfahren nunmehr gemäß §
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