Streitig ist, ob ein Erwerbsvorgang durch Anwachsung (§
Der Kläger war zu 50 v.H. an einer aus ihm und seinem Bruder bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt. Das Gesellschaftsvermögen der GbR bestand im Wesentlichen aus vier Grundstücken, die in den Bezirken verschiedener Finanzämter liegen und die Gegenstand des hier streitigen Feststellungsbescheids sind.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|