Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 18. September 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen.
I.
Streitig sind die Nichtberücksichtigung eines Übernahmeverlustes des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) aus dem Formwechsel der I–GmbH in die I–GmbH & Co. KG (Beigeladene) und die Höhe seines Gewinns aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils in Höhe von 40 v.H. an der Beigeladenen.
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