Gegenstand des der Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Rechtsstreits ist die Festsetzung der Schenkungsteuer für eine im Jahre 1975 erfolgte Schenkung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der gesonderte Ansatz des Erbbauzinses nach §
I.
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