Die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth vom 19. September 2013 -
Die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth vom 19. September 2013 -
Die Anordnung der Betreuung des Beschwerdeführers durch den Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 26. März 2013 -7 XVII 854/12 - wird bis zu einer erneuten Entscheidung des Landgerichts Bayreuth ausgesetzt.
4.Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern haben dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen je zur Hälfte zu ersetzen.
5.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das
6.Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 15.000 Euro (in Worten: fünfzehntausend Euro) und für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 7.500 Euro (in Worten: siebentausendfünfhundert Euro) festgesetzt.
I.
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