Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dillingen a.d.Donau - Nachlassgericht - vom 4.10.2018 wird verworfen.
2.Die Beteiligte zu 1 hat die dem Beteiligten zu 4 im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
3.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 720.418,69 € festgesetzt.
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