FG Nürnberg, vom 15.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen I 241/2003
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten
BFH, Urteil vom 15.02.2006 - Aktenzeichen X R 5/04
DRsp Nr. 2006/7943
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten
»Hat sich der Vermögensübernehmer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gegenüber den Vermögensübergebern (Eltern) in einem Altenteilsvertrag verpflichtet, die Kosten eines ortsüblichen Grabmals zu tragen, so sind die dadurch nach dem Tod des Erstverstorbenen entstandenen Aufwendungen als dauernde Last i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG abziehbar, soweit sie angemessen sind.«