Die Klägerin verlangt von der beklagten Rechtsanwältin (fortan: die Beklagte oder Beklagte zu 2) Schadensersatz wegen Verletzung von Mandatspflichten sowie wegen Veruntreuung von Mandantengeldern durch den früheren Rechtsanwalt und Beklagten zu 1 M. (im folgenden: Beklagter zu 1), dessen freie Mitarbeiterin die Beklagte nach ihrer Behauptung war.
Nachdem die Klägerin und ihr Bruder ein beträchtliches Vermögen geerbt hatten, wandte sich die Klägerin im Einvernehmen mit ihrem Bruder durch Schreiben vom 9. Juli 1991 an die beiden Beklagten. Die Klägerin stellte dem Beklagten zu 1 am 15. Juli 1991 eine "Prozeß-Vollmacht und Verhandlungsvollmacht" aus. Am 30. September 1991 erteilten die Klägerin und ihr Bruder dem Beklagten zu 1 eine notariell beurkundete Vollmacht bezüglich des Nachlasses, in der es heißt:
"Wir erteilen hiermit Herrn Rechtsanwalt ... Vollmacht, uns in allen Angelegenheiten, die den Nachlaß der vorgenannten Erblasserin betreffen, gegenüber Behörden, Banken und Privaten zu vertreten.
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