LAG Frankfurt/Main, vom 29.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 355/11
ArbG Frankfurt/Main, vom 03.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1974/10
Vertragliche Nebenpflichten; Unangemessene Benachteiligung; Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater erstellen zu lassen
BAG, Urteil vom 23.08.2012 - Aktenzeichen 8 AZR 804/11
DRsp Nr. 2013/786
Vertragliche Nebenpflichten; Unangemessene Benachteiligung; Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater erstellen zu lassen
Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, der zufolge der Arbeitnehmer seine Steuererklärung durch eine vom Arbeitgeber beauftragte Steuerberatungsgesellschaft erstellen lassen muss, benachteiligt den Arbeitnehmer als Allgemeine Geschäftsbedingung unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.Orientierungssätze:1. In den Bereich der privaten Lebensführung darf durch das Weisungsrecht (§ 106GewO) grundsätzlich nicht eingegriffen werden.2. Auch bei einer Nettolohnabrede betrifft eine Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien, die Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers durch eine bestimmte, vom Arbeitgeber beauftragte Steuerberatungsgesellschaft erstellen zu lassen, keine leistungssichernde Nebenpflicht.3. Durch eine solche Verpflichtung wird in das Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Für die Pflicht zur Preisgabe besonders sensibler Daten gibt es weder eine gesetzliche Grundlage noch stellt sie sich als verhältnismäßig im allgemeinen Sinn dar.
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