FG Köln vom 19.04.2000
1 K 6554/94
Fundstellen:
DB 2001, 1534
EFG 2001, 638

Verzicht auf unentgeltlichen Nießbrauch

FG Köln, vom 19.04.2000 - Aktenzeichen 1 K 6554/94

DRsp Nr. 2001/13257

Verzicht auf unentgeltlichen Nießbrauch

Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO liegt vor, wenn ein Elternteil zugunsten des Kindes unentgeltlich auf das vorbehaltene Nießbrauchsrecht an einer Wohnung verzichtet und stattdessen ein den Elternteil belastender unkündbarer Mietvertrag abgeschlossen wird, damit das Kind als Eigentümer und Vermieter die aufgestauten Erhaltungsaufwendungen steuerlich abziehen kann.

Für die Praxis:

Der BFH erkennt die spätere Umwandlung eines dinglichen Nutzungsrechts in ein Mietverhältnis bei klarer Abkoppelung des neuen Rechtsverhältnisses vom alten Nutzungsrecht an (BFH v. 21.10.1997, BStBl II 1998, 108). Äußerlich erkennbares Beweisanzeichen für eine klare Abkoppelung ist, dass die Beteiligten das bislang eingeräumte Nießbrauchsrecht aufgehoben und sogar eine entsprechende Löschung im Grundbuch erwirkt haben.

Fundstellen
DB 2001, 1534
EFG 2001, 638