1. Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wir der Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28.11.2018 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise dahin abgeändert, dass zur Erzwingung folgender Handlungen Ersatzzwangshaft
bis zu 5 Tagen
verhängt wird:
Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses des am 03.11.2015 in E... verstorbenen E... P... durch Vorlage eines Verzeichnisses, welches folgende Angaben zu enthalten hat:
a) alle beim Erbfall vorhandenen Aktiva, als bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände sowie Forderungen, insbesondere auch Konten- und Wertpapierguthaben;
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