Vor- und Nacherbfolge

Erbeinsetzung

Ich setze meine langjährige Lebensgefährtin, Tanja Vorschlag, zu meiner alleinigen Vorerbin ein. Diese ist von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit, soweit dies zulässig ist.

Als Nacherben setze ich meine beiden Kinder, Jan Muster und Ulrike Muster, zu gleichen Teilen ein. Die Anwartschaft der Nacherben ist weder vererblich noch übertragbar.

Der Nacherbfall tritt mit dem Tod der Vorerbin ein. Die Nacherben sind gleichzeitig Ersatzerben.

(Unterschrift)