I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen die am 16. März 2012 bewirkte Löschung des Nacherbenvermerks im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Dachau von Dachau Bl. 20803 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens, im übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000 €.
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