FG Köln - Urteil vom 27.01.2016
7 K 247/14
Normen:
FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4; AO § 164;
Fundstellen:
ZEV 2016, 227
ZEV 2016, 434

Voraussetzungen der Gewährung einer Steuerbefreiung für Familienheime; Nutzung des Hauses durch den Erblasser zu eigenen Wohnzwecken vor dessen Tod; Erworbene Wohnung als Mittelpunkt des familiären Lebens

FG Köln, Urteil vom 27.01.2016 - Aktenzeichen 7 K 247/14

DRsp Nr. 2016/4906

Voraussetzungen der Gewährung einer Steuerbefreiung für Familienheime; Nutzung des Hauses durch den Erblasser zu eigenen Wohnzwecken vor dessen Tod; Erworbene Wohnung als "Mittelpunkt" des familiären Lebens

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4; AO § 164;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger die Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG in Anspruch nehmen kann.

Der Kläger ist Alleinerbe seiner am ...2012 verstorbenen Mutter, ... (Erblasserin). Im Nachlass der Erblasserin befanden sich neben einem unbebauten Grundstück zwei mit Einfamilienhäusern bebaute Grundstücke. In dem Einfamilienhaus "24", ...., lebte die Erblasserin bis zu ihrem Tod selbst. Das Haus, "6", ... bewohnt seit August 2010 der Kläger. Das Grundstück " 6" mit einer Wohnfläche von ca. 100 m2 erwarb die Erblasserin ihrerseits als Erbin der am ....2009 verstorbenen Frau L.