Das Rechtsmittel wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass den Erben eine Frist bis zum 15. September 2017 gesetzt wird.
Der Beteiligte zu 2. hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu tragen.
Geschäftswert: 5.000 €
I.
Nach dem gemeinschaftlichen Erbschein vom 28. Januar 2005 handelt es sich bei den Beteiligten um die Miterben nach der Erblasserin, die Beteiligten zu 1. bis 5. als deren Kinder, die Beteiligten zu 6. und 7. als deren Enkel.
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