1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 18.10.2022, Az.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe erbringt.
4. Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 37.500 €.
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