Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgericht Mainz vom 6. April 2016, Az.
Die Beklagten zu 1) bis 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin rückständige Betriebsrente wie folgt zu zahlen:
2. II. III.
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