Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle Aufwendungen eines Ehegatten für den Erwerb eines als Familienwohnheim dienenden Hausgrundstücks
BGH, Urteil vom 08.07.1982 - Aktenzeichen IX ZR 99/80
DRsp Nr. 1994/4838
Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle Aufwendungen eines Ehegatten für den Erwerb eines als Familienwohnheim dienenden Hausgrundstücks
Ein familienrechtlicher Vertrag besonderer Art kann zustandegekommen sein, wenn ein Ehegatte bei der Gütertrennung den Erwerb eines Hausgrundstücks durch den anderen mitfinanziert und zum Ausbau des Anwesens als Familienwohnheim in erheblichem Umfang Arbeitsleistungen erbracht hat. Nach Scheitern der Ehe kann ein Ausgleichsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gegeben sein.