Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 12. Dezember 2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rheinberg vom 21. November 2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Wert: 75.000 € (ca. 2/3 des Nachlasswertes)
I.
Die Erblasserin verstarb verwitwet und kinderlos.
Die Beteiligten zu 1) und 2) sind ihre Nichte und ihr Neffe. Der Beteiligte zu 3) ist der Neffe ihres am 20. Oktober 2005 vorverstorbenen Ehemannes.
Die Erblasserin und ihr Ehemann betrieben nach ihrer Eheschließung Landwirtschaft auf dem - im Grundbuch von A... Blatt 105 verzeichneten - Grundstück, das damals als Hof im Sinne der
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