OLG Düsseldorf - Beschluss vom 05.05.2017
I-3 Wx 17/17
Normen:
BGB § 2353; HöfeO; FamFG § 26; FamFG § 352;
Fundstellen:
FamRZ 2018, 140
ZEV 2017, 595
Vorinstanzen:
AG Rheinberg, vom 21.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 23 VI 127/15

Voraussetzungen eines formlos bindenden Hofübergabevertrages

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2017 - Aktenzeichen I-3 Wx 17/17

DRsp Nr. 2017/11699

Voraussetzungen eines formlos bindenden Hofübergabevertrages

Nach Wegfall der Hofeigenschaft im Sinne der Höfe-Ordnung und Löschung des Hofvermerks ist kein Raum mehr für die Annahme eines "formlos bindenden Hofübergabevertrages" zu Gunsten eines Abkömmlings.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 12. Dezember 2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rheinberg vom 21. November 2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Wert: 75.000 € (ca. 2/3 des Nachlasswertes)

Normenkette:

BGB § 2353; HöfeO; FamFG § 26; FamFG § 352;

Gründe

I.

Die Erblasserin verstarb verwitwet und kinderlos.

Die Beteiligten zu 1) und 2) sind ihre Nichte und ihr Neffe. Der Beteiligte zu 3) ist der Neffe ihres am 20. Oktober 2005 vorverstorbenen Ehemannes.

Die Erblasserin und ihr Ehemann betrieben nach ihrer Eheschließung Landwirtschaft auf dem - im Grundbuch von A... Blatt 105 verzeichneten - Grundstück, das damals als Hof im Sinne der Höfeordnung eingetragen war und ursprünglich aus der Familie des Ehemannes stammte.