1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Januar 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
2. Es wird festgestellt, dass das Nottestament vom 15. September 2007 unwirksam ist.
3. Es wird festgestellt, dass die Klägerin eine gesetzliche Erbin der am 27. September 2007 in Saarbrücken verstorbenen M. H., geboren am 13. Oktober 1930, geworden ist.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
6. Die Revision wird nicht zugelassen.
7. Der Streitwert wird auf 10.714,-- EUR festgesetzt.
I.
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