Die Parteien streiten um die Erbfolge nach der am 23. September 1984 in Köln verstorbenen, 81 Jahre alten Erblasserin. Der Kläger ist gemeinsam mit der früheren Klägerin zu 1), die im Laufe des Revisionsverfahrens am 27. Juni 1989 verstorben und vom Kläger allein beerbt worden ist, und mit einem Vetter - alle drei als Geschwisterkinder - deren gesetzlicher Erbe. Die mit der Erblasserin nicht verwandte Beklagte ist in einem privatschriftlichen Testament der Erblasserin vom 1. September 1979 als Alleinerbin bezeichnet. Dieses Testament hatte die Beklagte in Besitz. Der Kläger hat das Testament angefochten und hält die Beklagte für erbunwürdig.
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