FG Köln - Urteil vom 14.03.2006
9 K 4735/05
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 25 § 29 Abs. 1 § 14 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 1081
EFG 2006, 912

Vorerwerb trotz entgeltlicher Nießbrauchsablösung

FG Köln, Urteil vom 14.03.2006 - Aktenzeichen 9 K 4735/05

DRsp Nr. 2006/11686

Vorerwerb trotz entgeltlicher Nießbrauchsablösung

Eine Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchsrechts zugunsten des Schenkers ist auch dann nach § 14 ErbStG als Vorerwerb im Rahmen der nachfolgenden Erbschaftsteuerveranlagung zu berücksichtigen, wenn der Grundstückserwerber und spätere Alleinerbe das Nießbrauchsrecht des Schenkers (Erblassers) vor dem Tod gegen Zahlung einer dem Verkehrswert entsprechenden Abfindung abgelöst hat.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 25 § 29 Abs. 1 § 14 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchsrechts zugunsten der Schenkerin deshalb nicht gemäß § 14 ErbStG als Vorerwerb im Rahmen der nachfolgenden Erbschaftsteuerveranlagung zu berücksichtigen ist, weil der Grundstückserwerber und spätere Alleinerbe (Kläger) das Nießbrauchsrecht der Schenkerin (Erblasserin) vor deren Tod gegen Zahlung einer dem (behaupteten) Verkehrswert entsprechenden Abfindung abgelöst hat.