Streitig ist der Umfang einer Aktenvorlage an das Gericht.
Der Kläger ist einer von mehreren Neffen und Nichten des am ... 2000 verstorbenen A. Testamentarischer Alleinerbe des Verstorbenen war dessen Sohn S. Zu Gunsten seiner Neffen und Nichten hatte der Erblasser Vermächtnisse ausgesprochen. Nach dem Testament stand dem Kläger ein Barvermächtnis in Höhe von 430.000 DM sowie eine Rentenversicherung mit einem einbezahlten Beitrag von 100.000 DM zu.
Mit Erbschaftsteuerbescheid vom 16.06.2005 und geändertem Bescheid vom 04.10.2005 hat das Finanzamt den Erwerb des Klägers besteuert, seinen Einspruch dagegen hat es mit Einspruchsentscheidung vom 14.07.2006 zurückgewiesen.
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