EuGH - Urteil vom 08.06.2016
Rs. C-479/14
Fundstellen:
BFH/NV 2016, 1244
DStR 2016, 1360
DStRE 2016, 822
EuZW 2016, 674
NJW 2016, 2638
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZEV 2016, 517
ZEV 2016, 8
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 22.10.2014

Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Schenkungsteuer - Schenkung einer im Inland belegenen Immobilie - Nationale Regelung, die für Gebietsansässige einen höheren Steuerfreibetrag vorsieht als für Gebietsfremde - Bestehen einer optionalen Regelung, die es jeder in einem Mitgliedstaat der Union ansässigen Person erlaubt, den höheren Freibetrag in Anspruch zu nehmen

EuGH, Urteil vom 08.06.2016 - Aktenzeichen Rs. C-479/14

DRsp Nr. 2016/10232

Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Schenkungsteuer - Schenkung einer im Inland belegenen Immobilie - Nationale Regelung, die für Gebietsansässige einen höheren Steuerfreibetrag vorsieht als für Gebietsfremde - Bestehen einer optionalen Regelung, die es jeder in einem Mitgliedstaat der Union ansässigen Person erlaubt, den höheren Freibetrag in Anspruch zu nehmen

Die Art. 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach bei Schenkungen unter Gebietsfremden die Steuer unter Anwendung eines niedrigeren Steuerfreibetrags berechnet wird, wenn der Erwerber keinen spezifischen Antrag stellt. Diese Artikel stehen auch und auf jeden Fall einer nationalen Regelung entgegen, wonach die Steuer auf Antrag eines solchen Erwerbers unter Anwendung des höheren Freibetrags berechnet wird, der für Schenkungen unter Beteiligung zumindest eines Gebietsansässigen gilt, wobei die Wahrnehmung dieser Option durch den gebietsfremden Erwerber bewirkt, dass für die Berechnung der Steuer auf die betreffende Schenkung alle Schenkungen, die dieser Schenkungsempfänger in den zehn Jahren vor und den zehn Jahren nach der Schenkung von derselben Person erhalten hat, zusammengerechnet werden.

Tenor: