I. Der 1997 im Alter von 78 Jahren kinderlos verstorbene Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet mit der Beteiligten zu 1. Seine erste Ehefrau Gerda war 1990 verstorben. Mit letzterer hatte er zwei handschriftliche Testamente errichtet. Der von ihr geschriebene Text des ersten Testaments vom 20.1.1987 lautet:
"Unser letzter Wille!
Nach unserem Tod soll jeweils der noch lebende Ehepartner den gesamten Besitz erben".
Es folgen die beiden Unterschriften des Erblassers und seiner ersten Ehefrau, dann die Angabe des Errichtungsortes und des Datums.
Am 26.10.1989 errichteten der Erblasser und seine erste Ehefrau in gleicher Weise ein zweites Testament folgenden.Wortlauts:
"Am 26.10.89
Testament!
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