Die Beteiligte zu 1) ist die Ehefrau des am 07.08.2000 verstorbenen Erblassers, die Beteiligten zu 2) und 3) sind die aus der Ehe hervorgegangenen Töchter. Der Erblasser und dessen Ehefrau errichteten am 12.10.1976 ein notarielles Testament, das u. a. folgenden Wortlaut hat:
"Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Erben ein mit der Maßgabe, daß der Längstlebende über den Nachlaß des Erstversterbenden völlig frei und uneingeschränkt verfügen kann.
Für den Fall der Wiederverheiratung des Längstlebenden von uns, soll jedoch sein Erbrecht rückwirkend zum Tode des Erstversterbenden in Wegfall kommen und sodann die gesetzliche Erbfolge eintreten."
Am 19.10.1999 errichteten der Erblasser und seine Ehefrau eine weitere notarielle letztwillige Verfügung, in der es u. a. heißt:
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