Die als sofortige Beschwerde zu wertende Berufung des Antragstellers gegen die als Urteil bezeichnete Entscheidung des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts - Walsrode vom 16. Januar 2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Antragsgegners trägt der Antragsteller.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 376.00 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist der Vater des Antragsgegners. Beide sind Landwirte.
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