I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.11.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
A. Die Klägerin nimmt die beklagte Sparkasse wegen angeblich pflichtwidriger Auszahlung eines Sparguthabens an einen Dritten auf Schadensersatz in Anspruch.
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