I.
Der Beteiligte zu 1) ist der Witwer der am 6. Juni 2004 im Alter von 62 Jahren verstorbenen Erblasserin G H L. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind die aus der Ehe hervorgegangenen Nachkommen.
Die Erblasserin und der Beteiligte zu 1) errichteten am 23. März 1992 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament, worin sie sich gegenseitig zu Universalerben einsetzten.
Am 19. Februar 2001 erklärte die Erblasserin gegenüber dem Beteiligten zu 1) in dessen Abwesenheit in notarieller Form den Widerruf ihrer letztwilligen Verfügung in dem vorbezeichneten Ehegattentestament. Laut der im Original zu den Akten gelangten Zustellungsurkunde wurde eine Ausfertigung der Widerrufserklärung dem Beteiligten zu 1) persönlich am 22. Februar 2001 durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|