OLG Celle - Urteil vom 03.03.2004
7 U 100/03
Normen:
BGB § 1416 § 2289 ; HöfeO § 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2005, 113
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 26.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 202/02

Wirksamkeit eines Hofübergabevertrages; Hofzugehörigkeit von landwirtschaftlichen Flächen

OLG Celle, Urteil vom 03.03.2004 - Aktenzeichen 7 U 100/03

DRsp Nr. 2005/13543

Wirksamkeit eines Hofübergabevertrages; Hofzugehörigkeit von landwirtschaftlichen Flächen

»1. In einem anderen Grundbuch zu Alleineigentum eines Ehegatten eingetragenen landwirtschaftlichen Flächen, die mit den Grundstücken eines Hofes im Sinne der HöfeO eine wirtschaftliche Einheit bilden, gehören auch dann nach § 2a) HöfeO zum Hof, wenn ein Hofzugehörigkeitsvermerk im Grundbuch fehlt und wenn als Eigentümer des Hofes beide Eheleute in Gütergemeinschaft eingetragen sind. 2. Ein Hofübergabevertrag, der im Widerspruch zu einer Hoferbenbestimmung durch bindendes gemeinschaftliches Testament steht, ist in entsprechender Anwendung von § 2289 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam, es sei denn, der Hofvermerk ist rechtzeitig gelöscht.«

Normenkette:

BGB § 1416 § 2289 ; HöfeO § 2 ;
Vorinstanz: LG Stade, vom 26.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 202/02
Fundstellen
OLGReport-Celle 2005, 113