Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 27. Mai 2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wolfsburg - Nachlassgericht - vom 19. April 2016 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 450.000,00 € festgesetzt.
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