Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. Juni 2019, Az.
Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.
3.Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin 2 % und der Beklagte 98 %.
4. 5.
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