OLG Nürnberg - Urteil vom 04.08.2020
3 U 2727/19
Normen:
BGB § 1939; BGB § 2147;
Fundstellen:
MDR 2020, 1322
ZEV 2021, 96
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 28.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 6241/17

Wirksamkeit eines VermächtnissesFormgerechte WillenserklärungErklärungen zu verschiedenen Zeitpunkten und in gesonderten Urkunden

OLG Nürnberg, Urteil vom 04.08.2020 - Aktenzeichen 3 U 2727/19

DRsp Nr. 2020/13853

Wirksamkeit eines Vermächtnisses Formgerechte Willenserklärung Erklärungen zu verschiedenen Zeitpunkten und in gesonderten Urkunden

Ein Testament kann auch dadurch errichtet werden, dass der Erblasser zu verschiedenen Zeitpunkten und in gesonderten Urkunden für sich genommen unvollständige Erklärungen errichtet, wenn diese jeweils die Form des § 2247 BGB wahren. Erfolgt dies, indem der Erblasser auf einer Kopie der ersten Erklärung die zunächst unvollständige Erklärung zu einer sinnvollen Anordnung ergänzt, muss jedoch im Zeitpunkt der zweiten Erklärung die erste Urkunde noch im Original vorhanden sein.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. Juni 2019, Az. 6 O 6241/17, in Ziffer 1. dahin abgeändert, dass der Beklagte an die dort beschriebene Erbengemeinschaft lediglich einen Betrag in Höhe von 21.778,75 €, nebst Zinsen im dort zuerkannten Umfang auf diesen Betrag, zu zahlen hat.

2.

Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

3.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin 2 % und der Beklagte 98 %.

4. 5.