OLG München - Beschluss vom 27.11.2023
34 Wx 203/23 e
Normen:
BGB § 2202; BGB § 185; GBO § 53 Abs. 1; GBO § 29;
Fundstellen:
Vorinstanzen:
AG München, vom 13.07.2023

Wirksamkeit eines vom Testamentsvollstrecker vor Annahme des Amtes vorgenommenen Rechtsgeschäfts

OLG München, Beschluss vom 27.11.2023 - Aktenzeichen 34 Wx 203/23 e

DRsp Nr. 2023/16965

Wirksamkeit eines vom Testamentsvollstrecker vor Annahme des Amtes vorgenommenen Rechtsgeschäfts

1. Die vor Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers getroffene Verfügung ist unwirksam.2. Sie bedarf zur Erlangung der Wirksamkeit der Genehmigung des Verfügungsbefugten und wird nicht allein dadurch wirksam, dass der Verfügende später das Amt des Testamentsvollstreckers annimmt.3. Bei einem mehraktigen Verfügungstatbestand muss der Verfügende grundsätzlich im Zeitpunkt des letzten Teilakts noch verfügungsbefugt sein.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 13.07.2023 aufgehoben.

2.

Das Amtsgericht München - Grundbuchamt - wird angewiesen, gegen die Eintragung der Beteiligten zu 2) in Abteilung I des Grundbuchs des Amtsgerichts München für xxx Blatt xxxx einen Widerspruch zu Gunsten der Beteiligten zu 1) einzutragen.

Normenkette:

BGB § 2202; BGB § 185; GBO § 53 Abs. 1; GBO § 29;

Gründe

I.