OLG Brandenburg - Urteil vom 27.09.2023
4 U 76/23
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 301 Abs. 1; ZPO § 318; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 3; ZPO § 531 Abs. 2; ZPO § 259; ZPO § 286; BGB § 133; BGB § 1922 Abs. 1; BGB § 116; BGB § 1202 Abs. 2; BGB § 314; BGB §§ 305 ff.; BGB § 119; BGB § 120; BGB § 121 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 18.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 2/21

Wirksamkeit Kündigung PrämiensparvertragAnsprüche auf Nachzahlung von Zinsen aus PrämiensparverträgenRechtsnachfolge Erbe in Prämiensparvertrag des ErblassersAusschluss ordentliche Kündigung bei PrämiensparvertragZulässigkeit eines Teilurteils

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.09.2023 - Aktenzeichen 4 U 76/23

DRsp Nr. 2023/12500

Wirksamkeit Kündigung Prämiensparvertrag Ansprüche auf Nachzahlung von Zinsen aus Prämiensparverträgen Rechtsnachfolge Erbe in Prämiensparvertrag des Erblassers Ausschluss ordentliche Kündigung bei Prämiensparvertrag Zulässigkeit eines Teilurteils

Ein Teilurteil ist nur dann zulässig, wenn die Streitgegenstände teilbar sind und die in dem Teilurteil getroffene Entscheidung die weiteren Streitpunkte nicht tangiert und damit keine widerstreitenden Entscheidungen möglich sind. Anderenfalls ist das Teilurteil durch das Rechtsmittelgericht aufzuheben und der Rechtsstreit ist insgesamt an die Vorinstanz zurückzuverweisen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 18.04.2023 - Az: 19 O 2/21 - teilweise dahingehend abgeändert, dass die Klage mit dem Feststellungsantrag zu 4 auch in Bezug auf den Prämiensparvertrag Nr. ... abgewiesen wird; im Übrigen wird das Urteil in Bezug auf den Prämiensparvertrag Nr. ... aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 301 Abs. 1; ZPO § 318; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 3; ZPO § 531 Abs. 2; ZPO § 259; ZPO § 286; BGB § 133; BGB § 1922 Abs. 1; BGB § 116; BGB § 1202 Abs. 2;