Die Vorlageverfügung des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Essen vom 7.02.2014 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die als Erinnerung zu behandelnde Beschwerde der Beteiligten an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
I.
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