Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Traunstein - Nachlassgericht - vom 29.11.2013 wird verworfen.
2.Der Beteiligte zu 3 hat die den übrigen Beteiligten erwachsenen notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
3.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 184.080 € festgesetzt.
I.
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