Der am 8. März 1965 im Alter von 59 Jahren verstorbene Erblasser war in kinderloser Ehe mit der inzwischen ebenfalls verstorben Karoline W., geb. S., verheiratet. Von etwa 1942 bis zu seinem Tode lebte er mit der Beteiligten Herta M. wie Mann und Frau zusammen. Herta M. war ebenfalls verheiratet; ihre Ehe wurde 1964 geschieden.
Frau M. nimmt an dem Nachlass des Erblassers eine Erbberechtigung auf Grund eines privatschriftlichen Testaments in Anspruch, dessen Echtheit umstritten ist. Das Testament trägt das Datum vom 8. Februar 1948 und hat folgenden Wortlaut:
"Mein letzter Wille!
Hiermit bestimme ich, dass Frau Herta M., geb. G., am 16. März 1913 zu Berlin geb. meine alleinige Erbin sein soll.
Meine Ehefrau, von der ich seit 7 Jahren getrennt lebe, und die ich bei unserer Trennung durch Überlassung meiner gesamten Wohnungseinrichtung mit Ausnahme meines Bettes, das ich mitgenommen habe, entschädigt habe, soll von jeder Erbschaft ausgeschlossen sein.
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