Der Beschluss des Amtsgerichts Aichach - Nachlassgericht - vom 15.11.2016 wird aufgehoben.
2.Der Antrag des Beteiligten zu 29 auf Festsetzung des Geschäftswerts zum Zwecke der Nachforderung der angefallenen Nachlasspflegschaftsgebühr wird zurückgewiesen.
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