Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Umgang mit einer Suizidandrohung im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum.
I. 1. Die 1945 geborene Beschwerdeführerin bewohnt gemeinsam mit ihrem erwachsenen Sohn zwei baulich miteinander verbundene Eigentumswohnungen. Seit dem Jahr 1997 betreibt die Gläubigerin, eine deutsche Großbank, die Zwangsversteigerung der Wohnungen. Bereits in der Vergangenheit waren gegen die Beschwerdeführerin Zwangsvollstreckungsverfahren geführt worden, in denen die Beschwerdeführerin erfolglos Selbsttötungsabsichten geltend gemacht hatte.
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