Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. November 2014
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Beschwerde ist unbegründet.
1. Die Zulassung der Revision ist nicht gemäß §
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