I.
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Herausgabe eines 15 Jahre alten Porsche 928, den ihr der Beklagte geschenkt habe. Der Beklagte wendet ein, sein Schenkungsversprechen vom Februar 2001 sei nicht vollzogen worden, die Klägerin nicht Eigentümerin des Fahrzeugs geworden.
Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird auf das Urteil des Landgerichts Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Änderungen oder Ergänzungen sind nicht geboten.
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